Mehrfamilienhaus (MFH) - Plön
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Baujahr *
Bauakte (Registratur beim Kreis Plön nach vorheriger Bestellung der Akten anhand der Bauscheinnummer, die bei der zuständigen Gemeinde-/Amtsverwaltung erfragt werden können – 04522-743-324 oder 743-521) -
Einzelmietaufstellung mit den dazugehörigen Wohn- und Nutzflächen *
Hausverwaltung -
Betriebskostenabrechnung (letzte) *
Hausverwaltung -
Fotos
von der Hausfassade, der Rückfassade und der Ausstattung der Bäder und Küchen, ggf. Blick aus dem Haus -
Gibt oder gab es eine Förderung durch den Bund? *
Grundbuch/Eigentümer -
Liegt oder lag öffentliche Förderung vor (wann wurde zurückgezahlt)? *
Grundbuch/Eigentümer -
Leerstände oder eigengenutzte Flächen *
Hausverwaltung/Eigentümer -
Grundstücksgröße
Bestandsverzeichnis (siehe Grundbuchauszug) -
Grundbuchauszug (Abt. II)
Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön (04522-745-0) -
Lageplan
Katasteramt Kiel: 23763113 -
Gewerbe-Mietverträge
Hausverwaltung/Eigentümer -
Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitt)
Bauakte (siehe 1.) -
Denkmalschutz
Denkmalschutzbehörde Kreis Plön (04522-743-468) -
Umweltrelevante Defizite (u.a. Altlasten)
Umweltamt Kreis Plön (04522-743-437) -
Energieausweis
www.energieberatung-regional.de -
Sind alle Aus- und Anbauten genehmigt?
Bauakte (siehe 1.) -
Baulastenverzeichnis?
Baulastenauskunft Kreis Plön (04522-743-536) -
Kautionsaufstellung
Hausverwaltung/Eigentümer -
Mietrückstände
Hausverwaltung/Eigentümer -
Mietminderungen
Hausverwaltung/Eigentümer -
Datum der letzten Mieterhöhung (pro Mieter)
Hausverwaltung/Eigentümer -
Miethöhe vor drei Jahren (pro Mieter)
Hausverwaltung/Eigentümer -
Anlieger- und Ausbaubeiträge
zuständige Gemeinde-/Amtsverwaltung -
Verkaufswertanalyse
John Spiering 51515 oder hier anklicken
Die mit einem * gekennzeichneten Unterlagen sollten möglichst für eine Spiering-Marktanalyse vorhanden sein. Bei einem klassischen Verkehrswertgutachten, das eine Reihe zusätzlicher Aspekte untersucht, braucht man weitere Punkte. Bei einem Verkauf sollte man – auch zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen des Käufers – alle Punkte geklärt haben.