Mehrfamilienhaus (MFH) - Kiel

  1. Baujahr *

    Bauakte (Bauaktenarchiv Stadt Kiel: 901-2607)
  2. Einzelmietaufstellung mit den dazugehörigen Wohn- und Nutzflächen *

    Hausverwaltung
  3. Betriebskostenabrechnung (letzte) *

    Hausverwaltung
  4. Fotos

    von der Hausfassade, der Rückfassade und der Ausstattung der Bäder und Küchen, ggf. Blick aus dem Haus
  5. Gibt oder gab es eine Förderung durch den Bund? *

    Grundbuch/Eigentümer
  6. Liegt oder lag öffentliche Förderung vor (wann wurde zurückgezahlt)? *

    Grundbuch/Eigentümer
  7. Leerstände oder eigengenutzte Flächen *

    Hausverwaltung/Eigentümer
  8. Grundstücksgröße

    (siehe Grundbuchauszug / Bestandsverzeichnis)
  9. Grundbuchauszug (Abt. II)

    Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, Eigentümeridentität nachweisen (z. B. Personalausweis o.ä.)
  10. Lageplan

    Katasteramt Kiel: 23763113
  11. Gewerbe-Mietverträge

    Hausverwaltung/Eigentümer
  12. Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitt)

    Bauakte (Bauaktenarchiv Stadt Kiel: 901-2607)
  13. Denkmalschutz

    Denkmalschutzbehörde 901-2626/2635
  14. Umweltrelevante Defizite (u.a. Altlasten)

    Umweltschutzamt 901-3778
  15. Energieausweis

    www.energieberatung-regional.de
  16. Sind alle Aus- und Anbauten genehmigt?

    Bauakte (Bauaktenarchiv Stadt Kiel: 901-2607)
  17. Baulastenverzeichnis?

    Baulastenauskunft 901-2654
  18. Kautionsaufstellung

    Hausverwaltung/Eigentümer
  19. Mietrückstände

    Hausverwaltung/Eigentümer
  20. Mietminderungen

    Hausverwaltung/Eigentümer
  21. Datum der letzten Mieterhöhung (pro Mieter)

    Hausverwaltung/Eigentümer
  22. Miethöhe vor drei Jahren (pro Mieter)

    Hausverwaltung/Eigentümer
  23. Anlieger- und Ausbaubeiträge

    Stadt Kiel 901-2641/2642
  24. Verkaufswertanalyse

    John Spiering 51515 oder hier anklicken

Die mit einem * gekennzeichneten Unterlagen sollten möglichst für eine Spiering-Marktanalyse vorhanden sein. Bei einem klassischen Verkehrswertgutachten, das eine Reihe zusätzlicher Aspekte untersucht, braucht man weitere Punkte. Bei einem Verkauf sollte man – auch zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen des Käufers – alle Punkte geklärt haben.

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