Einfamilienhaus (EFH) - Rendsburg/Eckernförde
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Grundstücksgröße *
Bestandsverzeichnis (siehe Grundbuchauszug) -
Baujahr *
Bauakte (Zentrale Auskunftsstelle beim Kreis Rendsburg-Eckernförde nach vorheriger Bestellung der Akten anhand der Bauscheinnummer, die bei der zuständigen Gemeinde-/Amtsverwaltung erfragt werden können – 04331-202-492) -
Bauzeichnungen (Grundrisse aller Ebenen / Schnitt) *
Bauakte (siehe 2.) -
umbauter Raum/Bruttorauminhalt oder Bruttogrundfläche *
Bauakte (siehe 2.) -
Wohnflächenberechnung *
Bauakte (siehe 2.) -
Fotos
von der Hausfassade, der Rückfassade und der Ausstattung der Bäder und Küchen, ggf. Blick aus dem Haus -
Lageplan/Katasterplan (Stimmen die örtlich ersichtlichen Grenzen mit den tatsächlichen überein?)
Katasteramt Kiel: 23763113 -
B-Plan/F-Plan
zuständige Gemeinde-/Amtsverwaltung -
Grundbuchauszug (Abt. II)
Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22 oder (je nach Lage) Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 17. Die Eigentümeridentität muss nachgewiesen werden. -
Denkmalschutz?
Denkmalschutzbehörde Rendsburg-Eckernförde (04331-202-572) -
Umweltrelevante Defizite (u.a. Altlasten)
Umweltschutzamt Rendsburg-Eckernförde (04331-202-0) -
Energieausweis
www.energieberatung-regional.de -
Sind alle Aus- und Anbauten genehmigt?
Bauakte (siehe 2.) -
Bodenrichtwert
Gutachterausschuss Kreis Rendsburg-Eckernförde (04331-202-481) -
Baulastenverzeichnis
Baulastenauskunft Kreis Rendsburg-Eckernförde (04331-202-0) -
Ausbau- und Anliegerbeiträge
zuständige Gemeinde-/Amtsverwaltung -
Verkaufswertanalyse
John Spiering 51515 oder hier anklicken
Die mit einem * gekennzeichneten Unterlagen sollten möglichst für eine Spiering-Marktanalyse vorhanden sein. Bei einem klassischen Verkehrswertgutachten, das eine Reihe zusätzlicher Aspekte untersucht, braucht man weitere Punkte. Bei einem Verkauf sollte man – auch zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen des Käufers – alle Punkte geklärt haben.