Einfamilienhaus (EFH) - Rendsburg/Eckernförde

  1. Grundstücksgröße *

    Bestandsverzeichnis (siehe Grundbuchauszug)
  2. Baujahr *

    Bauakte (Zentrale Auskunftsstelle beim Kreis Rendsburg-Eckernförde nach vorheriger Bestellung der Akten anhand der Bauscheinnummer, die bei der zuständigen Gemeinde-/Amtsverwaltung erfragt werden können – 04331-202-492)
  3. Bauzeichnungen (Grundrisse aller Ebenen / Schnitt) *

    Bauakte (siehe 2.)
  4. umbauter Raum/Bruttorauminhalt oder Bruttogrundfläche *

    Bauakte (siehe 2.)
  5. Wohnflächenberechnung *

    Bauakte (siehe 2.)
  6. Fotos

    von der Hausfassade, der Rückfassade und der Ausstattung der Bäder und Küchen, ggf. Blick aus dem Haus
  7. Lageplan/Katasterplan (Stimmen die örtlich ersichtlichen Grenzen mit den tatsächlichen überein?)

    Katasteramt Kiel: 23763113
  8. B-Plan/F-Plan

    zuständige Gemeinde-/Amtsverwaltung
  9. Grundbuchauszug (Abt. II)

    Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22 oder (je nach Lage) Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 17. Die Eigentümeridentität muss nachgewiesen werden.
  10. Denkmalschutz?

    Denkmalschutzbehörde Rendsburg-Eckernförde (04331-202-572)
  11. Umweltrelevante Defizite (u.a. Altlasten)

    Umweltschutzamt Rendsburg-Eckernförde (04331-202-0)
  12. Energieausweis

    www.energieberatung-regional.de
  13. Sind alle Aus- und Anbauten genehmigt?

    Bauakte (siehe 2.)
  14. Bodenrichtwert

    Gutachterausschuss Kreis Rendsburg-Eckernförde (04331-202-481)
  15. Baulastenverzeichnis

    Baulastenauskunft Kreis Rendsburg-Eckernförde (04331-202-0)
  16. Ausbau- und Anliegerbeiträge

    zuständige Gemeinde-/Amtsverwaltung
  17. Verkaufswertanalyse

    John Spiering 51515 oder hier anklicken

Die mit einem * gekennzeichneten Unterlagen sollten möglichst für eine Spiering-Marktanalyse vorhanden sein. Bei einem klassischen Verkehrswertgutachten, das eine Reihe zusätzlicher Aspekte untersucht, braucht man weitere Punkte. Bei einem Verkauf sollte man – auch zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen des Käufers – alle Punkte geklärt haben.

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